Asylrecht und Fremdenrecht

Ich berate und vertrete Flüchtlinge und Asylwerber in allen Stadien eines Asylverfahrens (beginnend mit der Antragstellung sowie im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht bis hin zum Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof).

Ich berate und vertrete Sie im Verfahren nach dem Fremdenpolizeigesetz (bei der Erlangung eines Visums, im Verfahren über die Schubhaft und Abweisung, über die Rückkehrentscheidung, et.) sowie im Verfahren bei Stellung von Anträgen auf Aufenthaltstiteln nach dem NAG und bei der Erlangung einer Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz.